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Österreich beginnt mit der Umsetzung des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts

Österreich
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Österreich beginnt mit der Umsetzung des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts

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Österreich hat offiziell mit der Umsetzung des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts begonnen. Das Reformpaket wurde von der Europäischen Union verabschiedet und soll die Asyl- und Migrationspolitik innerhalb der Mitgliedstaaten stärker vereinheitlichen.

Nach Angaben der österreichischen Behörden umfasst die Umsetzung unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Einführung einheitlicher Verfahren zur Registrierung und Identitätsprüfung von Asylwerberinnen und Asylwerbern bei ihrer Ankunft.
  • Beschleunigung der Bearbeitung bestimmter Asylanträge, insbesondere in Fällen mit geringen Aussichten auf internationalen Schutz oder bei klaren Sachverhalten.
  • Intensivierung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Bereich Asyl und Migration.
  • Erweiterter Einsatz von Grenzverfahren, bevor Antragstellerinnen und Antragsteller Zugang zu regulären Asylverfahren im Inland erhalten.
  • Einführung neuer europäischer Solidaritäts- und Verteilungsmechanismen zur Entlastung nationaler Asylsysteme.

Für syrische Staatsangehörige ergeben sich durch das Inkrafttreten des Pakts derzeit keine unmittelbaren Änderungen bei den Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl oder Schutzstatus. Allerdings könnten sich die Verfahrensdauer sowie die Abläufe bei der Bearbeitung neuer Anträge in den kommenden Monaten verändern.

Quelle: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)

Europäische Quelle: Europäische Kommission – Neuer Pakt zu Migration und Asyl

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