Ende des Familiennachzugs in Österreich – rechtliche Übergangsphase, neues System wartet auf Zustimmung der Bundesländer
Mit 2. Juli 2026 ist die von der österreichischen Bundesregierung beschlossene Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge ausgelaufen. Das neue Gesetz ist jedoch noch nicht in Kraft getreten, wodurch eine rechtliche Übergangsphase ohne klare gesetzliche Grundlage entstanden ist.
Das österreichische Parlament hatte bereits im Mai beschlossen, die Regelung des Familiennachzugs für anerkannte Flüchtlinge vom Asylgesetz in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz zu übertragen. Die Umsetzung dieser Änderung ist jedoch noch von der Zustimmung aller Landeshauptleute der österreichischen Bundesländer abhängig. Dieser Prozess kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Während dieser Übergangszeit besteht für neue Anträge auf Familiennachzug keine eindeutige gesetzliche Grundlage. Bereits eingebrachte Anträge werden von den Behörden weiterhin ausgesetzt, bis das neue Gesetz in Kraft tritt.
Nach Angaben der Bundesregierung soll der Familiennachzug künftig dem jährlichen Quotensystem des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes unterliegen. Innenminister erklärte dazu, dass die dafür vorgesehenen Plätze sehr begrenzt sein werden.
Gleichzeitig bleibt die Rechtmäßigkeit der bisherigen Aussetzung des Familiennachzugs umstritten. Mehrere Menschenrechtsorganisationen haben Beschwerden bei der Europäischen Kommission eingebracht. Sie argumentieren, dass die Bundesregierung weder das Vorliegen eines Notstands noch eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung ausreichend nachgewiesen habe, um die Aussetzung dieses Rechts zu rechtfertigen. Zudem bestehen rechtliche Einwände gegen die Übertragung der Regelungen zum Familiennachzug in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.
Quellen:
* APA (Austria Presse Agentur)
* Krone.at




