Der österreichische Nationalrat hat eine wichtige Änderung im Kraftfahrgesetz beschlossen. Die wichtigste Neuerung betrifft die wiederkehrende Fahrzeugüberprüfung, das sogenannte „Pickerl“.
Bisher galt für neue Fahrzeuge die Regelung 3:2:1: Die erste Überprüfung erfolgte drei Jahre nach der Erstzulassung, die zweite nach zwei Jahren und danach jedes Jahr. Mit der neuen Regelung wird dieses System auf 4:2:2:2:1 geändert. Das bedeutet, dass Neuwagen erstmals nach vier Jahren überprüft werden müssen.
Für ältere Fahrzeuge, wie zum Beispiel Autos aus dem Jahr 2013, ändert sich jedoch grundsätzlich nichts. Diese Fahrzeuge müssen weiterhin regelmäßig, in der Regel jährlich, zur Pickerl-Überprüfung.
Neben den neuen Prüfintervallen bringt die Gesetzesänderung weitere Erleichterungen. Dazu gehören weniger Bürokratie bei Fahrzeugkontrollen, neue Regeln für Fahrschulen und bessere Bedingungen für Tests mit automatisierten und selbstfahrenden Fahrzeugen.
Auch im Bereich der Luftfahrt wurden neue Regeln beschlossen. Diese betreffen unter anderem Sicherheitsüberprüfungen von Flughafenmitarbeitern, den Einsatz von Drohnen und die Digitalisierung von Dokumenten.
Die Regierung sieht die Änderungen als Modernisierung des Verkehrsrechts und als Schritt zur Vereinfachung von Verfahren. Kritiker befürchten jedoch, dass längere Prüfintervalle bei Fahrzeugen die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.
Insgesamt bringt die Reform vor allem für neue Fahrzeuge längere Prüfintervalle, während ältere Autos weiterhin nach den bisherigen Regeln kontrolliert werden.




